In RentOffice bestimmt das Leistungsdatum einer Position die Wahl des Steuersatzes. Das Leistungsdatum einer Position wiederum entspricht dem Datum des geplanten Mietendes zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Position angelegt wurde.


Das Leistungsdatum kann in der Vertragsposition manuell angepasst werden, um die Wahl des Steuersatzes zu beeinflussen.



Im Allgemeinen gilt für Sonstige Leistungen (keine Lieferungen oder Innergemeinschaftliche Erwerbe) der Zeitpunkt der Vollendung als Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes und ist damit ausschlaggebend für die Wahl der Steuersatzes (siehe Abschnitt 13.1 Abs. 3 UstAE). In Falle von Kurzzeit-Mietverträgen entspricht dies dem Mietende.


Falls Sie dennoch eine stichtagsgenaue Abrechnung wollen (d. h. ein Teilbetrag wird mit dem alten Steuersatz in Rechnung gestellt und eine weitere mit dem neuen Steuersatz), sollten Sie den Vertrag manuell splitten. D. h. der Vertrag muss zum Stichtag beendet werden und ein weiterer direkt im Anschluss beginnen.