Ob bei Rechnungslegung der Netto- oder Brutto-Betrag neu ermittelt wird, ist davon abhängig, ob der Vertrag als "Bruttobetrag maßgeblich" oder "Nettobetrag maßgeblich" behandelt wird. 


Ist der Vertrag "Bruttobetrag maßgeblich", so bleibt der Bruttobetrag erhalten und der Nettobetrag wird bei Steuersatzänderung neu ermittelt.


Ist der Vertrag "Nettobetrag maßgeblich", so bleibt der Nettobetrag erhalten und der Bruttobetrag wird bei Steuersatzänderung neu ermittelt.


Wenn unter Parameter -> Eigenschaften -> 2 - Allgemein der Schalter "Anzeige vorrangig Netto-Preise" aktiv ist, dann werden Verträge standardmäßig als "Nettobetrag maßgeblich" angelegt.


 

Wenn ein Tarif aus einer Preisliste verwendet wird, die die Einstellung "Im Preiseditor Netto-Preise anzeigen" aktiviert hat, wird der Vertrag ebenfalls als "Nettobetrag maßgeblich" behandelt.


 


Andersfalls wird ein Vertrag als "Bruttobetrag maßgeblich" behandelt. Sie können das individuell im Vertrag anpassen, in dem Sie das Häkchen "Nettobetrag maßgeblich" im Vertragsfenster aktivieren bzw. deaktivieren und den Vertrag anschließend abspeichern.


Achtung: Wenn der Tarif aus einer Preisliste mit Brutto-maßgeblich kommt und der neue Steuersatz bereits im System hinterlegt ist, werden die Tarifpositionen bereits mit einem neuen Netto-Betrag angelegt. Ein Aktivieren des Schalters "Nettobetrag maßgeblich" im Vorgangsfenster hat damit keine Auswirkungen mehr. Dieser hat nur Auswirkungen, wenn im Vertrag Positionen mit veraltetem Steuersatz vorhanden sind und diese nun aktualisiert werden sollen bzw. die Maßgeblichkeit bei der Abrechnung von Verträgen mit veraltetem Steuersatz festgelegt werden soll.