Wenn Sie in Ihrem RentOffice Verträge haben, die angelegt wurden bevor die Mehrwertsteueranpassung im System eingetragen wurde und deren Mietende nach der geplanten Mehrwertsteueränderung liegt, dann ist in diesen Verträgen noch der Mehrwertsteuersatz von vor der geplanten Umstellung hinterlegt.



Falls der Vertrag nicht mehr gedruckt werden muss, ist eine Aktualisierung des Steuersatzes im Vertrag nicht zwangsläufig notwendig. Sie dient dann nur noch kosmetischen Zwecken. Sobald der Vertrag abgerechnet wird, prüft RentOffice erneut auf den geltenden Steuersatz und verwendet diesen dann automatisch in der Rechnung.


Beachten Sie dabei, ob der Netto- oder Bruttobetrag beibehalten bzw. neu berechnet werden soll. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Hilfe-Artikel: Wie bestimme ich, ob bei einer Steuersatzänderung der Brutto- oder Netto-Betrag neu berechnet wird?


Falls Sie den Steuersatz im Vertrag aber aktualisieren möchten (z. B. weil der Vertrag noch gedruckt werden muss und darauf der richtige Satz ausgedruckt werden soll), müssen Sie lediglich die betroffenen Vertragspositionen bearbeiten (z. B. per Doppelklick) und mit Ok unverändert abspeichern. In der Vertragsposition ist bereits das geplante Mietende als Leistungsdatum hinterlegt, beim Aufruf wird der geltende Steuerschlüssel ermittelt und durch Ok dann in den Vertrag für diese Position gespeichert.




Falls auf dem Vertragsdruck ein anderer Steuersatz steht als im Vertrag von RentOffice, liegt das wahrscheinlich daran, dass die Reportdatei nicht den geltenden Steuersatz ausliest, sondern eine feste Zahl hinterlegt ist. Wie Sie das ändern können, erfahren Sie hier: Wie kann ich im Report den jeweils geltenden MwSt.-Schlüssel abdrucken?