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Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? (DSGVO) Drucken

Geändert am: Mi, 11 Apr, 2018 um 3:00 NACHMITTAGS


Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in Artikel 37 Absatz 1 der DSGVO geregelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie z. B. auf dieser Seite: 


www.gsg-partner.de/datenschutzrecht-und-dsgvo-ii-wann-muss-ein-datenschutzbeauftragter-bestellt-werden/


Gemäß der gesetzlichen Regelungen ist bei KMS die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen nicht erforderlich.


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