Nettobuchung / Bruttoverbuchung

Hier werden die Gegenkonten generell mit einem Nettowert gebucht. Die MwSt. bzw. Vorsteuer wird als getrennte Buchungszeile übergeben. Dieses Verfahren hat keine Rundungsfehler, ist aber bei DATEV unüblich. Sind auf einer Ausgangsrechnung mehrere Erlöskonten vorhanden, so wird, wie auf der Ausgangsrechnung auch, die MwSt nur einmal berechnet und übergeben.


Bei einer Bruttoverbuchung muss die MwSt jedoch anteilig in den Erlösbetrag als Bruttowert zusammengefasst werden. Dies ergibt zwangsläufig Rundungsfehler.


Da die Erlöskonten im DATEV-Kontenrahmen in der Regel Automatikkonten sind, muss diese Automatik „ausgeschaltet“ werden. Dies wird durch einen sogenannten Berichtigungsschlüssel erreicht. Ähnlich wie beim Steuerschlüssel, gibt es auch verschiedene Berichtigungsschlüssel.


Brutto-Preise versus Netto-Preise und Rundungsdifferenzen

Artikel sollten so angelegt werden, wie diese auf der Rechnung erscheinen sollen

Um Rundungsdifferenzen zu vermeiden, sollten Artikelpreise immer stets so angelegt werden, wie diese auf der Rechnung erscheinen sollen.

Wenn Sie Artikel beispielsweise mit einem Brutto-Preis von genau 65,- € an Endkunden verkaufen möchten,
so legen Sie den Artikel mit einem Preis von 65,00 EUR Brutto (also nicht 54,62 € Netto) in der Preisbearbeitung an, damit keine Rundungsdifferenzen entstehen.


Entstehung von Rundungsdifferenzen

Rundungsdifferenzen entstehen ganz allgemein durch unzureichende mathematische Genauigkeit beim Umrechnen von Brutto zu Netto oder umgekehrt.
Per Definition ist im europäischen Wirtschaftsraum ein Endpreis (ob nun Brutto oder Netto) mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

Einzelpreise können ruhig mit mehreren Nachkommastellen angegeben werden, ein Endpreis ist aber dann immer kaufmännisch auf
zwei Nachkommastellen zu runden. Der Hintergrund ist, dass es nicht möglich ist, in 0,1 Cent zu bezahlen.

(Anders in der Schweiz: Hier ist die kleinste Einheit 5 Rappen und alle Endpreise werden daher auf 0,05 gerundet)
Beispiele

Beispiel 1

Sie möchten drei Stück eines Artikels "Testartikel" für je 65,- € an Ihre Endkunden (Verbraucher) verkaufen.
Ihre Kunden sollen auch den Betrag von 65 € Brutto auf der Rechnung sehen. Legen Sie daher den Artikel für 65,- € Brutto an.

Rein rechnerisch wird nun der Nettopreis aus dem Bruttopreis ausgerechet.

ArtikelMengeMwStBrutto-EinzelpreisBrutto-GesamtpreisNetto-Gesamtpreis
Testartikel319 %65,00195,00 ===>163,86

Würden Sie den Artikel mit 54,62 € Netto anlegen, wäre die Rechnung eine Andere und der Bruttopreis würde aus dem Nettopreis gerechnet.

ArtikelMengeMwStNetto-EinzelpreisNetto-GesamtpreisBrutto-Gesamtpreis
Testartikel319 %54,62163,86 ===>194,99


http://www.frag-einen-anwalt.de/Probleme-mit-gefaelschten-Rechnungen-um-1-Cent-__f67325.html